Der Infektionsschutz und die Bombe

Das neue Infektionsschutzgesetz hat es durchaus in sich: Verstößt man vorsätzlich gegen Meldepflichten, eine Quarantäne-Anordnung, ein berufliches Tätigkeitsverbot oder diverse behördliche Maßnahmen, kann das mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden. (Sollte durch diese Verstöße das Coronavirus verbreitet werden, beträgt die Mindeststrafe drei Monate.) Eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren?… Weiterlesen Der Infektionsschutz und die Bombe